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Inklusive Entwicklungspolitik

Im Artikel 32 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird eine Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in Entwicklungsprogramme und -projekte und damit eine inklusive Entwicklungspolitik gefordert. Mit inklusiver Entwicklung ist eine Entwicklung gemeint, die niemanden ausschließt und auf einer Gesellschaft für alle aufbaut, also auf einer Gesellschaft, die alle ihre Mitglieder als gleichwertig und gleichberechtigt anerkennt.

Nichtsdestotrotz wird gerade in Entwicklungsländern häufig Menschen mit Behinderung die Fähigkeit abgesprochen, sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft selbstständig an der Entwicklung des Landes zu beteiligen beziehungsweise zu dieser beizutragen. Sie werden als EmpfängerInnen von Wohlfahrtsleistungen angesehen und sind abhängig von ihren Familien. Auf diese Weise werden nicht nur ihr Recht auf Teilnahme und Selbstbestimmung beschnitten, auch ihre eigenen Fähigkeiten bleiben ungenutzt und Zeit und Arbeitskraft ihrer Angehörigen wird für ihre Betreuung verwendet.

Dies soll durch Projekte zur inklusiven Entwicklung verändert werden. Ihr Ziel ist es, Barrieren abzubauen, damit Menschen mit Behinderung an allen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit teilnehmen können. Das gilt besonders für Projekte und Programme aus den Bereichen Bildung, Einkommenssicherung, Gesundheit, Infrastruktur und Menschenrechte. Menschen mit Behinderung soll es ermöglicht werden, selbst ihre Lebenssituation zu verbessern und ihr Einkommen eigenständig zu verdienen. Dadurch werden sie von ihren Mitmenschen eher als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft respektiert.

Ausführlichere Informationen sowie Projektbeispiele finden Sie in unserer Broschüre

"Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit" (pdf, 2,8 mb)

sowie in den Broschürenvon VENRO: 

„Entwicklung braucht Beteiligung“ (pdf, 492 kb) und

„Gewusst wie – Menschen mit Behinderung in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit einbeziehen“ (pdf, 1,9 mb)