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Humanitäre Hilfe

Unter humanitärer Hilfe versteht man Soforthilfemaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten oder Kriegen. Die Hilfsmaßnahmen sollen in erster Linie das Überleben der Betroffenen sichern und sind zumeist kurzfristig angelegt. Sie umfassen beispielsweise die Verteilung von Nahrungsmitteln, Wasser und Hilfsmitteln oder die medizinische Versorgung.
Humanitäre Hilfe wird sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt.

Im Artikel 11 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird gefordert, "alle erforderlichen Maßnahmen (zu ergreifen), um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

Menschen mit Behinderung sind oft in besonderem Maße von solchen Katastrophen betroffen, da sie infolge ihrer Beeinträchtigung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Gehbehinderte Menschen können nicht einfach weglaufen, Personen mit einer Sprachbehinderung können nicht auf sich aufmerksam machen oder gehörlose Menschen hören Warnungen nicht.
Zudem berücksichtigen viele Nothilfemaßnahmen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht, sodass Flüchtlingslager nicht barrierefrei sind. Infolgedessen können sich die Beeinträchtigungen verschlimmern, neue können hinzukommen.

In vielen Fällen kann die Situation von Menschen mit Behinderung in Katastrophenfällen durch einfache Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Blindenstöcke oder Rollstühle deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen in Katastrophenfällen finden Sie unter der Dokumentation der von bezev mit veranstalteten Tagung „Katastrophen betreffen Alle! Menschen mit Behinderung in humanitären Notsituationen“.