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Geldauflagen

Warum bezev mit Geldauflagen unterstützen?

Viele Menschen in Entwicklungsländern sind von Armut bedroht. Menschen mit Behinderung in besonderer Weise, denn zwischen Armut und Behinderung besteht ein enger Zusammenhang:

Mangelernährung oder schlechte Trinkwasser­versorgung können zu Behinderungen führen - Menschen mit Behinderung haben kaum Zugang zu Gesundheits­versorgung, rehabilitativen Angeboten oder Bildung - Ohne Ausbildung haben sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt - Ohne geregeltes Einkommen droht Mangelernährung

Die Fakten
- Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit einer der mehreren Behinderungen, davon 80 % in Entwicklungsländern (Angabe der Weltgesundheits­organisation WHO)
- 82 % von diesen leben nach Angaben der Vereinten Nationen unterhalb der Armutsgrenze ( >1,25 $ pro Tag zur Verfügung)

bezev arbeitet daran, die Situation von Menschen mit Behinderung in Entwicklungsländern zu verbessern.

 

Wie unterstützt bezev Menschen mit Behinderung?

Milestone übergibt einem sehbehinderten Mann einen Blindenstock

Auslandsprojekte für Menschen mit Behinderung
Die Bußgelder kommen Partnerprojekten für Menschen mit Behinderung in Afrika, Asien und in Lateinamerika zugute. Zum Beispiel unterstützen wir die Selbsthilfeorganisation Milestone in Pakistan, die anderen Menschen mit Behinderung mit technischen Hilfsmitteln versorgt.

Politische Lobbyarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Nur wenn Entwicklungsprojekte so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung aktiv mitwirken können, werden sie sich langfristig selbst helfen können. bezev setzt sich bei entwicklungspolitischen Akteuren dafür ein, dass Menschen mit Behinderung bei der Planung und Durchführung von Projekten berücksichtigt werden und zeigt in Seminaren, wie dies in die Praxis umgesetzt werden kann.
Darüber hinaus informiert bezev die Öffentlichkeit mit Publikationen und einer Ausstellung über Behinderung in Entwicklungs­ländern.

Engagement vor Ort
Mit einem Freiwilligendienst entsendet bezev jedes Jahr engagierte Freiwillige mit und ohne Behinderung in Projekte, welche die dringend benötigte Hilfe leisten. So unterstützt zum Beispiel ein junger Orthopädie­mechaniker in Bangladesh den Aufbau einer Prothesen-Werkstatt oder eine angehende Sozialpädagogin in Ecuador Kinder mit Behinderungen bei der Hausaufgabenbetreuung.

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Am 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich die deutsche Regierung zu Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern – auch an der Entwicklungszusammenarbeit (Artikel 32 und 11). Mit der UN-Konvention haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Entwicklung und selbstbestimmte Beteiligung.

Jeder Menschen hat ein Recht auf Entwicklung - dieses Recht ist unteilbar und universell !

bezev setzt sich dafür ein

bezev ist vom Finanzamt Essen Süd als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden und Zuweisungen von Geldauflagen angewiesen, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden.
bezev hat ein seperates Konto für Geldauflagen eingerichtet:

Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.

Bank für Sozialwirtschaft, Köln

IBAN:DE35 3702 0500 0008 0407 05

BIC: BFSWDE33XXX

Bei folgenden Institutionen ist bezev in die Liste für gemeinnützige Organisationen eingetragen:

>> Amtsgericht Tiergarten, Berlin

>> Brandenburgisches Oberlandesgericht

>> Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

>> Landgericht Saarbrücken

>> Oberlandesgericht Bamberg

>> Oberlandesgericht Dresden

>> Oberlandesgericht Frankfurt am Main

>> Oberlandesgericht Hamm

>> Oberlandesgericht Karlsruhe

>> Oberlandesgericht Koblenz

>> Oberlandesgericht München

>> Oberlandesgericht Naumburg

>> Oberlandesgericht Nürnberg

>> Oberlandesgericht Oldenburg

>> Oberlandesgericht Rostock

>> Oberlandesgericht Stuttgart

>> Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

>> Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht


Kontakt:
Benedikt Nerger
Tel: 0201/1788963
Mail: kampagnen'at'bezev.de